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Für ein Grundstück im Bauland ist eine Aufschließungsabgabe vorzuschreiben, wenn
Die Aufschließungsabgabe ist einmalig zu entrichten und wird wie folgt berechnet: Berechnungslänge x Bauklassenkoeffizient x Einheitssatz Die Berechnungslänge ergibt sich aus der Wurzel der Grundstücksfläche.
Der Bauklassekoeffizient beträgt:
Der aktuelle Einheitssatz beträgt € 480,00.
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