Schnupperticket VOR KlimaTicket – MetropolRegion

VOR Schnupperticket

Die Marktgemeinde Göstling an der Ybbs stellt allen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern der Marktgemeinde Göstling an der Ybbs ein VOR-Schnupperticket Metropolregion zur Verfügung, welche tageweise gratis entliehen werden können.


Wo gelten die Tickets?

Das VOR Schnupperticket MetropolRegion ist auf allen VOR‐Linien in der gesamten Ostregion
 (Wien, Niederösterreich, Burgenland) gültig ‐ öffentlicher und privater Schienenverkehr, Stadtverkehre und Verkehrsverbünde (inkl. WESTbahn Amstetten/Wien). Davon ausgenommen sind die Vienna Airport Lines, CAT und touristische Angebote wie die Waldviertelbahn, Wachaubahn, Schneebergbahn, …).
 Zusätzlicher Bonus: gratis Hundemitnahme


Wer kann sich die Tickets ausleihen?

Die VOR-Schnuppertickets können von allen Personen mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Göstling an der Ybbs kostenfrei entlehnt werden.


Wie oft kann man das Ticket ausleihen?

Die Entlehnung ist pro Person auf 5 Entlehnungen beschränkt. Wochenende und Feiertage gelten als ein Tag. Darüber hinaus sind weitere Entlehnungen möglich, jedoch nur kurzfristig (Vorreservierung max. 1 Tag vor dem Termin) und nur bei Verfügbarkeit.


Wie kann ein Ticket ausgeliehen werden?

Pro Person kann ein Ticket reserviert werden über das Online-Reservierungssystem:

oder gemeinde@goestling.com

Bitte beachten: Reservierungen für das Wochenende und für Feiertage müssen bereits für den Vortag eingetragen bzw. angemeldet werden (z.B. Nutzung für Samstag/Sonntag geplant – Reservierung ab Freitag). Die Abholung des Tickets für das Wochenende ist daher am Freitag bis 12 Uhr möglich.


Abholung & Rückgabe des Schnuppertickets

Die Abholung des Tickets ist am Reservierungstag möglich. Bei der Entlehnung werden die Übergabe des Schnuppertickets und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen mit einer Unterschrift bestätigt. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist erforderlich.


Abholungszeiten:

MO, DI, MI und DO: von 07.00 bis 16.30 Uhr

FR: von 07.00 bis 12.00 Uhr

Die Rückgabe der Karten hat jeweils am selben Tag unmittelbar nach der Bahn,- Busfahrt persönlich am Gemeindeamt oder am Folgetag spätestens 07.00 Uhr zu erfolgen.


Haftungen

Die Gemeinde behält das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis spätestens eine Woche vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.


Was ist wenn:

  1. Für wie viele Personen gilt das Ticket? Ein Ticket für eine Person.
  2. Wenn ich mein Kontingent mit 5 Entlehnungen ausgeschöpft habe, kann ich dann endgültig nicht mehr reservieren? Sollte eines der Tickets für einen Tag kurzfristig (in den nächsten 1-2 Tagen) frei sein, kann es trotzdem ausgeliehen werden. Bitte hier Online – Reservierung oder telefonische Kontaktaufnahme mit dem Gemeindeamt.
  3. Was ist wenn bei einer etwaigen Verhinderung trotz Reservierung? Sollte dieser Fall eintreten, wird um ehestmögliche Verständigung am Gemeindeamt ersucht. Wird ein Ticket kurzfristig (weniger als 1 Woche vor Entlehnung) storniert, wird dies als Entlehnung gewertet.
  4. Ich habe das Ticket verloren, was passiert nun? Bei Ticketverlust hat der Entlehnende für den Ersatz zu sorgen. Der Betrag kann bis zu €915,- betragen.
  5. Was ist, wenn ich die Fahrkarte nicht zeitgerecht zurückgebe und sie für die nächste Reservierung nicht abgeholt werden kann? Dann wird dem/der Fahrkarten-NutzerIn eine Verspätungsgebühr von €50,-/Ticket/Tag verrechnet.
  6. Was passiert, wenn ich ein Ticket reserviert habe, es aber nicht abhole und auch am Gemeindeamt nicht bescheid gebe? Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen werden kann.
  7. Wie viele Tickets können zur gleichen Zeit ausgeliehen werden? Es stehen zwei Tickets zur Verfügung. Für die Partnerin den Partner kann das zweite Ticket mitreserviert werden. Dies gilt dann als zweite Buchung.