Barrierefreiheit |Jobbörse |Kontakt und Bürgerservicezeiten |Cookies |Immobiliensuche Göstling |Impressum |Sitemap
Sie befinden sich hier: Startseite > GEMEINDE & SERVICE > Bürgerservice > Bauberatung NÖ GESTALTE(N)
Auch eine Person, die eine Vertretungsperson hat, kann, wenn sie entscheidungsfähig ist, auch ohne Zustimmung der Vertretungsperson Verträge abschließen. Eine nicht entscheidungsfähige Person benötigt die Zustimmung der Vertretungsperson mit dem jeweiligen Wirkungsbereich.
Alltagsgeschäfte des täglichen Lebens kann die vertretene Person immer selbst abschließen, auch wenn sie nicht entscheidungsfähig ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sämtliche Pflichten aus dem Geschäft erfüllt sind (z.B. der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde) und das Geschäft die Lebensverhältnisse der Person nicht übersteigt.
Ausnahme: Bei der gerichtlichen Erwachsenenvertretung (das ist die bisherige Sachwalterschaft) kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen einen Genehmigungsvorbehalt aussprechen. Dann ist ein Rechtsgeschäft der vertretenen Person nur mit Zustimmung der Vertretungsperson oder in bestimmten Fällen nur mit der Genehmigung des Gerichts gültig. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn sich die vertretene Person sonst ernstlich und erheblich gefährden würde.
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Aufenthalt
Bauen
Erben und Vererben
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Grundbuch
Heirat
Kfz
Kinderbetreuung
Menschen mit Behinderungen
Pension
Personalausweis
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Titel und Auszeichnungen
Todesfall
Umzug
Wahlen
Wohnen