Verzeichnis der gelöschten Eintragungen (Löschungsverzeichnis)

In das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen werden die von der Löschung betroffenen Eintragungen des Hauptbuchs automationsunterstützt übertragen. Durch diese sofortige Auslagerung in das Löschungsverzeichnis bleiben einerseits die gelöschten Eintragungen erhalten, andererseits ist es möglich, das Hauptbuch von gelöschten Eintragungen freizuhalten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

Die Bauberatung von NÖ GESTALTE(N)

Die persönliche Bauberatung ist eine Förderung vom Land Niederösterreich. Die Beratung können all jene in Anspruch nehmen, die Eigentümer einer Liegenschaft in Niederösterreich sind. Vom Beratungswerber ist lediglich ein Unkostenbeitrag in Höhe von € 50,-- zu entrichten.  


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Persönliche Bauberatung